Besondere Wohnform

Besondere Wohnform (nach § 42a SGB XII) und weitere Wohnangebote

Vormals stationäres Wohnen. Ermöglichen ein dauerhaftes oder vorübergehendes Wohnen in Einrichtungen des Besonderen Wohnens. Des Weiteren finden Sie hier weitere Wohnangebote.

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